Symbolbild Geschäftslast

Geschäftslast – die feinen Unterschiede zwischen National- und Ständerat

Weshalb führt der Nationalrat fast jährlich eine Sondersession im Mai durch und tagt durchschnittlich doppelt so lange wie der Ständerat?

Die kurze Antwort lautet: Geschäftslast. Diese unterscheidet sich stark zwischen National- und Ständerat. Der Grund dafür ist vor allem die Anzahl eingereichter Vorstösse. In der aktuellen Legislatur haben 161 von 200 Nationalräte, sprich 80 Prozent der Ratsmitglieder, mehr als 10 Vorstösse eingereicht (Stichdatum 31.12.2021). Im Ständerat hingegen haben 31 von 46 Parlamentarierinnen und Parlamentarier, sprich 67 Prozent der Ratsmitglieder, weniger als 11 Vorstösse im gleichen Zeitraum eingereicht. Da die parlamentarischen Geschäfte in der Regel zuerst vom Rat behandelt werden müssen, in dem der Vorstoss eingereicht wurde, hat der Nationalrat auch mehr zu tun. Denn viele Geschäfte schaffen es gar nicht in die zweite Kammer. Sie werden entweder bereits vom Erstrat abgelehnt (Motion, Postulat) oder direkt an den Bundesrat überwiesen (Postulat).

Die unterschiedliche Anzahl eingereichter Vorstösse lässt sich mit der Debattenkultur begründen. Im Stöckli können alle Ratsmitglieder das Wort zu allen Themen ergreifen und es kann auf Voten auch nochmals geantwortet werden. Der kleine Rahmen ermöglicht es Ratsmitgliedern, relativ einfach Allianzen zu schmieden oder Abklärungen zu treffen, ob ein entsprechender Vorstoss überhaupt Chancen hat.

Im Nationalrat hingegen gelten spezifische Rederechte je nach Beratungsgegenstand. Es gibt eine Redezeitbeschränkung und die Voten werden simultan in alle drei Amtssprachen übersetzt. Zudem macht allein die Grösse des Nationalrates vorgängige Absprachen über Parteigrenzen hinweg um ein Vielfaches schwieriger.

 

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